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Rechte des Hundes

Der Hund hat das Recht auf dauerhaften sozialen Kontakt zu Menschen und Hunden



Dieses Recht setzt räumliche Nähe zu den Sozialpartnern voraus. Daher ist eine Zwingerhaltung lediglich in Kombination mit einer überwiegenden Haushaltung tolerabel. Eine Anbinde-Haltung ist völlig unangebracht. Anzustreben ist die Haltung von wenigstens zwei Hunden; sollte dieses nicht möglich sein, ist zu gewährleisten, dass der Hund regelmäßig Kontakt zu anderen Hunden hat (Hundewiese, Welpenspielstunden, Spaziertreffs etc.).

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Familydogcenter Carmen Ras, ATN Diplomhundepsychologin & Verhaltenstrainerin
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